Dichtheitsprüfung
Bestands- und Zustandserfassung von Grundstücksentwässerungsanlagen nach DIN 1986-30
Brief vom 16.03.09 (befindet sich auch als PDF im Anhang dieser Seite)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bundesweit laufen die Aktionen für Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen an. Hintergrund dieser flächendeckenden Kanaluntersuchungen sind die zunehmenden Umweltprobleme im Grundwasserbereich und die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Trinkwassergewinnung aufgrund defekter Kanäle. Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Dadurch wird die Trinkwassergewinnung immer aufwändiger und kostenintensiver. Eine intakte Grundstücksentwässerung ist ein wichtiger Teil unserer eigenen Gesundheitsvorsorge. Damit unsere Kinder auch in Zukunft Trinkwasser genießen und bezahlen können, müssen wir heute entsprechende Vorsorge treffen.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet nachzuweisen, dass die Abwasserleitungen auf seinem Grundstück dicht sind. Ausreichend ist dafür eine optische Inspektion mit Kamerabefahrung der Kanalleitung. Bei einer Kamerabefilmung kann ein Schaden in der Entwässerungsleitung sofort begutachtet und eingemessen werden. Es kann aber auch eine Wasserdichtheitsprüfung durchgeführt werden, wenn Teile der Entwässerungsanlagen nicht mit der Kamera erreichbar sind.
Mit diesem Schreiben und den beigefügten Unterlagen möchte ich Sie über den Sachverhalt und die nächsten Schritte wie folgt informieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bundesweit laufen die Aktionen für Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen an. Hintergrund dieser flächendeckenden Kanaluntersuchungen sind die zunehmenden Umweltprobleme im Grundwasserbereich und die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Trinkwassergewinnung aufgrund defekter Kanäle. Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Dadurch wird die Trinkwassergewinnung immer aufwändiger und kostenintensiver. Eine intakte Grundstücksentwässerung ist ein wichtiger Teil unserer eigenen Gesundheitsvorsorge. Damit unsere Kinder auch in Zukunft Trinkwasser genießen und bezahlen können, müssen wir heute entsprechende Vorsorge treffen.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet nachzuweisen, dass die Abwasserleitungen auf seinem Grundstück dicht sind. Ausreichend ist dafür eine optische Inspektion mit Kamerabefahrung der Kanalleitung. Bei einer Kamerabefilmung kann ein Schaden in der Entwässerungsleitung sofort begutachtet und eingemessen werden. Es kann aber auch eine Wasserdichtheitsprüfung durchgeführt werden, wenn Teile der Entwässerungsanlagen nicht mit der Kamera erreichbar sind.
Mit diesem Schreiben und den beigefügten Unterlagen möchte ich Sie über den Sachverhalt und die nächsten Schritte wie folgt informieren:
- Sofern Ihr Grundstück innerhalb eines Wassergewinnungsgebietes liegt, gelten für Sie die verkürzten Überprüfungspflichten. Die Schmutzwasserleitungen auf diesen Grundstücken sind bis zum 31. Dezember 2009 zu untersuchen.
Für die Grundstücke außerhalb von Wasserschutzgebieten endet die Überprüfungspflicht spätestens zum 31. Dezember 2015, Regenwasserleitungen sind nicht zu überprüfen. Der beigefügten Liste entnehmen Sie bitte, ob Ihr Grundstück im Bereich des Wasserschutzgebietes Uetersen liegt.
- Der Untersuchungsumfang der zu beauftragenden Dichtheitsprüfung ist nach DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1256-1 und DIN EN 1610 festgelegt. Dieser Untersuchungsumfang umfasst
- Bestandsplan erstellen (sofort nicht vorhanden),
- Erfassung des Zustandes durch Kamerabefahrung
- Feststellung und Bescheinigung der Dichtheit der Anlagen
- Erstellung eines Zustandsberichtes mit Übergabe eines Bestandsplanes, jeweils in doppelter Ausfertigung sowie der DVD-Aufzeichnung.
- Der ausgestellte Bericht des Zustandes, die DVD-Aufzeichnung und der Bestandsplan muss aufbewahrt werden. Eine Ausfertigung einer positiven Bescheinigung der Inspektionsfirma sowie des Bestandsplanes ist der Stadt Uetersen zu übersenden.
- Entspricht das Ergebnis der Dichtheitsprüfung den gestellten Anforderungen und ist die Grundstücksentwässerung in Ordnung, muss eine erneute Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten nach spätestens 10 Jahren, außerhalb des Gebietes nach 20 Jahren wiederholt werden.
- Wird die Grundstücksentwässerung für nicht in Ordnung befunden, muss je nach vorgefundenem Schaden eine Sanierung der Grundstücksentwässerung nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik erfolgen.
- Nach der Reparatur oder Sanierung ist eine abschließende Dichtheitsprüfung vorzunehmen, die aus einer optischen Überprüfung bestehen kann, wenn weniger als 50 % der Anlagen betroffen waren.
Die Abwasserentsorgung Uetersen GmbH plant, der Stadt Uetersen ein Angebot zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen vorzulegen. Ziel dieses Angebotes wird sein, dass die Abwasserentsorgung Uetersen GmbH die erforderlichen Untersuchungen ausschreibt und beauftragt und dadurch für den Grundstückseigentümer geringere Kosten für die Durchführung der Arbeiten erwartet werden (Freiwilligkeit der Grundeigentümer vorausgesetzt). Als Vorteil wird dabei auch angesehen, dass die erforderlichen Untersuchungen unter fachlicher Aufsicht erfolgen und nicht jeder Grundstückseigentümer einzeln sich mit Firmen auseinanderzusetzen hat. Eine Entscheidung über die Annahme dieses Angebotes wird voraussichtlich in der Ratsversammlung im Juni 2009 erfolgen. Insofern bitte ich Sie, dieses Anschreiben zunächst als Informationsschreiben zu betrachten und zunächst die Entscheidung der Ratsversammlung der Stadt Uetersen abzuwarten. Sobald diese Entscheidung erfolgt ist, werde ich Sie informieren.
Straßen im Wasserschutzgebiet
- Achtern Diek
- Ahornweg
- Akazienweg
- Amselweg
- Bleekerstraße
- Buchenweg
- Chemnitzweg
- Deichstraße
- Dessaus Kamp
- Drosselweg
- Eichendorffstraße 1 bis 11 und 2 bis 10
- Eichenweg
- Erlenweg
- Feldstraße
- Fritz-Lau-Weg 1 bis 9 und 2 bis 22
- Gerhart-Hauptmann-Straße
- Grenzstraße 50 bis 56
- Heidweg 1 bis 37 und 4 bis 38
- Heisterkampstraße
- J.-H.-Fehrs-Weg 2
- James-Krüss-Weg
- Jochen-Klepper-Straße 5 bis 27, 6 bis 44 und 48 bis 94
- Katzhagen
- Kiefernweg
- Kirchenstraße
- Klaus-Groth-Straße 1 bis 13 und 2
- Klosterhof 1 und 8
- Kreuzmoor
- Kreuzstraße
- Kuhlenstraße
- Langenhof
- Lerchenweg
- Lohe
- Marktstraße 1 bis 35 und 2 bis 24
- Meßtorffstraße 5 und 7
- Moltkestraße
- Mühlenstraße
- Nachtigallenweg
- Neuweg
- Pappelweg
- Parkstraße 1 bis 19 und 2 bis 6
- Quellenweg
- Rathausstraße
- Reeperbahn
- Reuterstraße 26 bis 90 und 41 bis 117
- Richthofenstraße
- Rudolf-Kinau-Weg
- Schillerstraße 1 bis 11 und 2 bis 10
- Schwalbenweg
- Seminarstraße 1 bis 73 und 2 bis 20
- Sonntagsmoor
- Theodor-Storm-Allee 41 bis 59 und 42 bis 62
- Ulmenweg
- Victor-Andersen-Weg
- Zum Roggenfeld
Übersichtskarte
Für eine vergrößerte Ansicht, klicken Sie bitte das Bild an. Eine Karte in sehr hoher Auflösung finden Sie im Anhang.
Bestands- und Zustandserfassung von Grundstücksentwässerungsanlagen nach DIN 1986-30
Brief vom 15.07.09 (befindet sich auch als PDF im Anhang dieser Seite)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 16. März 2009 informierte ich Sie über die Notwendigkeit von Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen für Schmutzwasser auf Grundlage der DIN 1986-30.
Angedacht war, die Abwasserentsorgung Uetersen GmbH in die Umsetzung einzubeziehen, indem eine zentrale Ausschreibung erfolgt. Nach den Beratungen in den städtischen Gremien soll dieser Weg nicht beschritten werden, sodass ich Sie heute bitten muss, die Untersuchung selbst zu beauftragen.
Bezüglich der Umsetzung verweise ich auf mein Schreiben vom 16. März 2009 mit der beigefügten Info-Broschüre und der Auflistung der Straßenbereiche über die Lage in oder außerhalb des Wasserschutzgebietes. Für den Fall, dass Sie über diese Unterlagen nicht mehr verfügen, können Sie auf der Homepage der Stadt Uetersen www.uetersen.de unter dem Stichwort „Bauen und Wohnen/Dichtheitsprüfung" diese einsehen. Die seit Juni vorliegende Handlungsempfehlung zur Umsetzung der DIN 1986, Teil 30 des Landes Schleswig-Holstein steht unter folgender Internetadresse zur Verfügung: www.schleswig-holstein.de/handlungsempfehlung. Sollten Sie keinen Zugriff auf diese Unterlagen aus dem Internet haben, können diese in Kopie im Bürgerbüro des Rathauses Uetersen im Erdgeschoss abgeholt werden.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass die Abwasserleitungen auf seinem Grundstück dicht sind. Ausreichend ist dafür eine optische Inspektion mit Kamerabefahrung der Kanalleitung. Bei einer solchen Befilmung kann ein Schaden in der Entwässerungsleitung sofort begutachtet und eingemessen werden. Alternativ zur Kamerabefahrung kann auch eine Dichtheitsprüfung mit Wasser erfolgen, wenn große Teile der Entwässerungsanlagen mit der Kamera nicht erreichbar sind. Welches Verfahren Sie beauftragen, bleibt Ihnen überlassen.
Bei den Fristen zur Untersuchung ist folgendes zu beachten:
Beauftragen Sie eine Inspektionsfirma, die Ihnen qualifizierte Arbeit abliefert. Das kann eine Tiefbaufirma oder eine Sanitärfachfirma sein. Informieren Sie sich im Branchenbuch darüber, im Internet, fragen Sie im Bekanntenkreis oder beim Abwasser-Zweckverband Südholstein oder bei der Stadt Uetersen nach. Eine Anbieterliste kann ich Ihnen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht übermitteln
Der Untersuchungsumfang der zu beauftragenden Dichtheitsprüfung ist nach DIN 1986, Teil 30, DIN EN 752, DIN EN 12056-1 in Verbindung mit der DIN 1986, Teil 100 und DIN EN 1610 festgelegt und einer qualifizierten Firma bekannt.
Dieser Untersuchungsumfang umfasst:
Ist Ihre Grundstücksentwässerung nicht in Ordnung, muss je nach vorgefundenem Schaden eine Sanierung der Grundstücksentwässerung nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die Fristen zur Abstellung evtl. Mängel hängen vom Schadensbild ab und werden ggf. zwischen Ihnen und der Stadt Uetersen im Einzelfall entschieden.
Zum Abschluss der Reparatur oder Sanierung ist eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen, die aus einer optischen Prüfung bestehen kann, wenn weniger als 50% der Anlage betroffen waren.
Ich bitte Sie, die Untersuchung in Auftrag zu geben.
Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen Ansprechpartner bei der Stadt Uetersen unter der Telefonnummer: 04122 / 714-235 und 233 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Andrea Hansen
Bürgermeisterin
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 16. März 2009 informierte ich Sie über die Notwendigkeit von Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen für Schmutzwasser auf Grundlage der DIN 1986-30.
Angedacht war, die Abwasserentsorgung Uetersen GmbH in die Umsetzung einzubeziehen, indem eine zentrale Ausschreibung erfolgt. Nach den Beratungen in den städtischen Gremien soll dieser Weg nicht beschritten werden, sodass ich Sie heute bitten muss, die Untersuchung selbst zu beauftragen.
Bezüglich der Umsetzung verweise ich auf mein Schreiben vom 16. März 2009 mit der beigefügten Info-Broschüre und der Auflistung der Straßenbereiche über die Lage in oder außerhalb des Wasserschutzgebietes. Für den Fall, dass Sie über diese Unterlagen nicht mehr verfügen, können Sie auf der Homepage der Stadt Uetersen www.uetersen.de unter dem Stichwort „Bauen und Wohnen/Dichtheitsprüfung" diese einsehen. Die seit Juni vorliegende Handlungsempfehlung zur Umsetzung der DIN 1986, Teil 30 des Landes Schleswig-Holstein steht unter folgender Internetadresse zur Verfügung: www.schleswig-holstein.de/handlungsempfehlung. Sollten Sie keinen Zugriff auf diese Unterlagen aus dem Internet haben, können diese in Kopie im Bürgerbüro des Rathauses Uetersen im Erdgeschoss abgeholt werden.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass die Abwasserleitungen auf seinem Grundstück dicht sind. Ausreichend ist dafür eine optische Inspektion mit Kamerabefahrung der Kanalleitung. Bei einer solchen Befilmung kann ein Schaden in der Entwässerungsleitung sofort begutachtet und eingemessen werden. Alternativ zur Kamerabefahrung kann auch eine Dichtheitsprüfung mit Wasser erfolgen, wenn große Teile der Entwässerungsanlagen mit der Kamera nicht erreichbar sind. Welches Verfahren Sie beauftragen, bleibt Ihnen überlassen.
Bei den Fristen zur Untersuchung ist folgendes zu beachten:
- sofern ihr Grundstück innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt, gelten für Sie die verkürzten Überprüfungspflichten. Die Schmutzwasserleitung auf diesen Grundstücken ist bis zum 31. Dezember 2009 zu untersuchen. Diese Regelung gilt für die Schutzgebietszonen I, II, III a. Eine Wiederholungsuntersuchung in Wasserschutzgebieten ist nach 10 Jahren notwendig, wenn eine Gefahr für den Boden und das Grundwasser nicht zu befürchten ist.
- Für die Grundstücke außerhalb von Wasserschutzgebieten endet die Überprüfungspflicht spätestens am 31. Dezember 2015. Für den Fall, dass Sie bereits jetzt die Untersuchung beauftragen, obwohl sie nicht im Wasserschutzgebiet liegen, wird diese Prüfung so behandelt, als wenn sie in 2015 erfolgt, eine Wiederholungsuntersuchung ist dann spätestens 2035 durchzuführen.
Beauftragen Sie eine Inspektionsfirma, die Ihnen qualifizierte Arbeit abliefert. Das kann eine Tiefbaufirma oder eine Sanitärfachfirma sein. Informieren Sie sich im Branchenbuch darüber, im Internet, fragen Sie im Bekanntenkreis oder beim Abwasser-Zweckverband Südholstein oder bei der Stadt Uetersen nach. Eine Anbieterliste kann ich Ihnen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht übermitteln
Der Untersuchungsumfang der zu beauftragenden Dichtheitsprüfung ist nach DIN 1986, Teil 30, DIN EN 752, DIN EN 12056-1 in Verbindung mit der DIN 1986, Teil 100 und DIN EN 1610 festgelegt und einer qualifizierten Firma bekannt.
Dieser Untersuchungsumfang umfasst:
- Bestandsplan erstellen (soweit nicht vorhanden)
- Erfassung des Zustandes durch Kamerabefahrung
- Feststellung und Bescheinigung der Dichtheit der Anlagen
- Erstellung eines Zustandsberichtes mit Übergabe eines Bestandsplanes, jeweils in doppelter Ausfertigung sowie der DVD-Aufzeichnung.
Ist Ihre Grundstücksentwässerung nicht in Ordnung, muss je nach vorgefundenem Schaden eine Sanierung der Grundstücksentwässerung nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die Fristen zur Abstellung evtl. Mängel hängen vom Schadensbild ab und werden ggf. zwischen Ihnen und der Stadt Uetersen im Einzelfall entschieden.
Zum Abschluss der Reparatur oder Sanierung ist eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen, die aus einer optischen Prüfung bestehen kann, wenn weniger als 50% der Anlage betroffen waren.
Ich bitte Sie, die Untersuchung in Auftrag zu geben.
Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen Ansprechpartner bei der Stadt Uetersen unter der Telefonnummer: 04122 / 714-235 und 233 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Hansen
Bürgermeisterin
weitere Informationen
weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse: www.schleswig-holstein.de/handlungsempfehlung.

