Was ist bei einem Umzug zu tun?
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1. Anmeldung bei der Meldebehörde
im Bürgerbüro Haseldorfer Marsch) vorgenommen werden. Erfolgt der Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde, genügt eine Ummeldung. Benötigt werden BPA/RP u./oder Geburtsurkunden aller auszuziehender Familienmitglieder, Mietvertrag. Die Meldefrist beträgt zwei Wochen. Personen, die der Wehrüberwachung unterliegen, müssen ihren neuen Wohnsitz innerhalb von acht Tagen melden. Eine Abmeldung erfolgt nur, wenn man ins Ausland zieht.
2. Versorgungsbetriebe
Am alten und neuen Wohnsitz Versorgungsbetrieb EON Hanse Tel.: 0180 - 14 0 44 44
3. Kraftfahrzeug ummelden
Erfolgt der Umzug innerhalb eines Stadt- oder Landkreises, muss das Fahrzeug lediglich bei der bisherigen Zulassungsstelle umgemeldet werden. Für Uetersen ist das Straßenverkehrsamt in Pinneberg zuständig. Dabei ist der Personalausweis mit neuer Adresse vorzulegen. Eine Fahrzeugscheinänderung kostet 10,70 € und kann auch im Bürgerbüro der Stadt Uetersen oder im Bürgerbüro Haseldorfer Marsch getätigt werden. Andernfalls muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei der Neuzulassung ist zusätzlich die Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) der KFZ-Versicherung vorzulegen und die KFZ-Steuer für mindestens drei Monate zu bezahlen. Zuviel gezahlte Steuer wird nach der Abmeldung oder Umschreibung auf einen anderen Fahrzeughalter zurück erstattet.
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4. Versicherungen in Kenntnis setzen
Die Adressänderung sollte am besten schriftlich unter Angabe der jeweiligen Versicherungsart und der Versicherungsnummer dem Versicherer mitgeteilt werden
Noch vor dem Umzug sollte ein Nachsendeauftrag beim bisherigen Zustellpostamt vorliegen.
6. GEZ benachrichtigen sowie Zeitungen und Zeitschriften umbestellen
Die Anschrift der Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle lautet: Gebühreneinzugszentrale, Ummeldungen liegen auch im
Wichtig für Zeitungen und Zeitschriften: Der „Antrag auf Anschriftenänderung" sollte beim zuständigen Zustellpostamt eine Woche vor dem Umzug gestellt werden. Zeitungen und Zeitschriften, die vom Zeitungsträger ins Haus gebracht oder als Streifbandabzug zugestellt werden, solten beim jeweiligen Verlag umbestellt werden.
7. Finanzamt, Banken, Kindergeldstelle
Adressenänderungen sollten grundsätzlich schriftlich angezeigt werden. Bei den Bankverbindungen müssen eventuell Dauer- und Einziehungsaufträge geändert werden. Finanzamt Elmshorn Tel.: 04121/481-0 Agentur f. Arbeit Tel.: 04121/480-0 -Familienkasse -
8. Fernmeldeamt rechtzeitig informieren
Der Telefonanschluss in der alten Wohung ist schriftlich zu kündigen. Bei dieser Gelegenheit sollte dem Fernmeldeamt mitgeteilt werden, ob der Wohnungsnachfolger den Anschluss übernehmen will, ob die Nummer beim Umzug innerhalb einer Stadt behalten werden soll bzw. ob in der neuen Wohnung ein Telefonanschluss gewünscht ist.
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9. Kinder von der Schule abmelden bzw. ummelden
Rechtzeitig sollte sich am neuen Wohnort erkundigt werden, welche Schule für die Kinder in Frage kommt.
10. Kindergeld eventuell bei der Agentur für Arbeit abmelden und bei der neuen Agentur für Arbeit beantragen
11. Schornsteinfeger und Müllabfuhr benachrichtigen
12. Regelmäßige Lieferungen abbestellen (z. B. Getränke, Bücher etc.)
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Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf der rechten Seite.
Das Bürgerbüro in Haseldorf ist wie folgt zu erreichen:
Bürgerbüro Haseldorfer Marsch, Hauptstraße 23, 25489 Haseldorf, Tel. 04129/9799-0, Fax: 04129/9799-13
Frau Sörensen
Tel. 04129/9799-0
soerensen@stadt-uetersen.de
Frau Noffke
Tel. 04129/9799-19
noffke@stadt-uetersen.de
Frau Plüschau
Tel. 04129/9799-14
plueschau@stadt-uetersen.de
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie jeden 1. Dienstag im Monat 16.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

