Schiedsamt

Stadt Uetersen - Schiedsamt

Aufgaben des Schiedsamtes

Das Schlichtungsverfahren findet statt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über/wegen

  • vermögensrechtliche Ansprüche
  • sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht
  • Verletzungen der persönlichen Ehre

Es findet nicht statt in

  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen
  • Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die in Medien begangen worden sind.

Schiedsperson

Die Ratsversammlung der Stadt Uetersen hat in Ihrer Sitzung am 24.06.2019 folgende Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Uetersen benannt:

Herrn Peter Rosteck und
Herrn Reiner Just

Die Sprechstunde des Schiedsamtes findet jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 18.00 - 19.00 Uhr im Zimmer 114 des Rathauses der Stadt Uetersen statt. Terminabsprachen außerhalb der o.g. Beratungszeiten sind möglich.

Das Schiedsamt ist per E-Mail unter schiedsamt@uetersen.de oder telefonisch unter 04122/715165 erreichbar. Während der o.g. Sprechzeiten ist außerdem eine Kontaktaufnahme telefonisch unter 04122/714-259 möglich.

Außerdem stellt die Stadt Uetersen gerne den Kontakt zum Schiedsamt her. Wenden Sie sich hierzu gerne an Frau Wegner unter der Telefonnummer 04122/714-276.